Bayern
Länderprofil
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern (vormals: Demenzagentur Bayern) startete am 1. Dezember 2018. Träger ist die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern. Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema „Demenz“ in Bayern. Sie unterstützt den Wissenstransfer sowie den weiteren Auf- und Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Darüber hinaus fungiert sie als Anlaufstelle für unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern unterstützt die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege, die in allen Regierungsbezirken entstehen, beim Aufbau bedarfsgerechter Strukturen sowie koordiniert deren Arbeit. Zudem steht sie als fachlicher Ansprechpartner beratend zur Verfügung.
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern arbeitet in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Sie bietet Fachtage zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten an. Die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege bieten in den Regionen für die entsprechenden Akteure konkrete Unterstützung beim Aufbau von neuen Angeboten bzw. der Weiterentwicklung von bestehenden Strukturen, beispielsweise in Form von Informationen, fachlicher Beratung, Werkstattgesprächen und Fachtagungen. Die Förderung für alle Fachstellen für Demenz und Pflege erfolgt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern und durch die Private Pflegepflichtversicherung.
Kontakt
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Sulzbacher Str. 42
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 477 565 30
E-Mail: info@demenz-pflege-bayern.de
Webseite: www.demenz-pflege-bayern.de
Die Kontaktdaten der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern finden Sie hier: https://www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellen/
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern sowie die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege sind Maßnahmen der Bayerischen Demenzstrategie, die seit 2013 umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Neben den Fachstellen für Demenz und Pflege wurde darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen initiiert, wie z.B. Bayerischer Demenzpakt, Bayerische Demenzwoche, Bayerischer Demenzfonds, Bayerischer Demenzpreis sowie die Förderung von Modellprojekten. Nähere Informationen zur Bayerischen Demenzstrategie: www.leben-mit-demenz.bayern.de
Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Bayern
Bayerischer Demenzfonds
Inhalt der Förderung
Der Bayerische Demenzfonds fördert Projekte zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Zu- und Angehörigen, zum Beispiel:
- kulturelle, musische, sportliche oder andere soziale Angebote für Menschen mit Demenz sowie deren Zu- und Angehörigen
- generationenübergreifende Angebote mit Angehörigen und / oder Betroffenen
Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 €, für eine Dauer von maximal 12 Monaten.
Informationen zur Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich bis spätestens 30. Juni beziehungsweise 31. Dezember des Jahres zu stellen. Die Unterlagen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite des Demenzfonds.
Kontakt
Bayerisches Landesamt für Pflege
Geschäftsstelle „Bayerischer Demenzfonds“
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Telefon: 09621 9669-2666
E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI in Bayern
Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.
Ansprechpartner nach Regierungsbezirk unter: www.vdek.com