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Sachsen

Länderprofil

Seit 2018 arbeitet die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft mit einem hauptamtlichen Mitarbeiterteam. Sie wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.

Die Landesinitiative agiert wie ein Kompetenzzentrum und ist Ansprechpartner der landesweiten Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz, deren Zugehörige sowie Akteure der demenzbezogenen Versorgung und angrenzender Bereiche. Sie vereint als Sächsischer Dach- bzw. Landesverband Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, regionale Alzheimer-Gesellschaften, Vereine, Initiativen und engagierte Personen im Themenfeld Demenz.

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. ist Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. – Selbsthilfe Demenz sowie in zahlreichen Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken vertreten. Sie arbeitet unter anderem eng mit den sächsischen Pflegekoordinatoren zusammen, welche in den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen insbesondere die Aufgabe haben, Pflege bezogene Strukturen zu entwickeln und zu vernetzen.

Kontakt
Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft
Antonstraße 39
01097 Dresden
Telefon: 0351-810851- 22/ -23
Fax: 0351-810851-24
E-Mail: info@landesinitiative-demenz.de
Webseite: www.landesinitiative-demenz.de

Angebote und Aufgaben der Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft

  • Förderung und Koordination von Austausch, Kooperation, Vernetzung von Akteuren im Themenfeld Demenz und angrenzenden Bereichen
  • Maßnahmen zur Entwicklung eines wertschätzenden gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sensibilisierung, Information, Kompetenzvermittlung durch Veranstaltungen wie Fach-, Vernetzungs-, Aktionstage, Vorträge, Workshops
  • Stärkung der Angehörigen bei der Betreuung und Pflege durch Information, Beratung, Schulung, Erfahrungsaustausch, Selbsthilfeförderung
  • Stärkung der ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen sowie professionellen Unterstützung von Menschen mit Demenz und Zugehörigen
  • Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Politik zur Förderung von Wissens- und Erfahrungstransfer, Signalisierung von Bedarfen sowie (Weiter)Entwicklung von Versorgungsstrukturen

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Sachsen

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Kontakt
IKK classic
Romy Köhler
Telefon: 0351-4292-321723
E-Mail: romy.koehler@ikk-classic.de

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V

Inhalt der Förderung
Mit der Landesrahmenvereinbarung Prävention ist es möglich, kassenübergreifend Projekte zu fördern, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen. Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten z.B.  Kommune, Träger einer Einrichtung, Vereine gestellt werden. Die wesentliche Grundlage für die Förderung ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Die Unterstützungskonzepte reichen beispielsweise von Qualifizierungen und Fortbildungsmaßnahmen bis Netzwerktreffen für den Erfahrungsaustausch.

Kontakt
Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG)
– Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung –
Könneritzstr. 5
01067 Dresden

Telefon: 0351 - 501936-00
Telefax: 0351 - 501936-99
E-Mail: gs.lrv@slfg.de

Förderrichtlinie Demografie

Förderhöhe und -dauer
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine festgelegte Förderhöhe oder Zuwendungsdauer gibt es nicht.

Inhalt der Förderung
Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure

Anträge können jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht werden.
Die SAB nimmt eine zuwendungsrechtliche und finanzielle Prüfung des Antrages vor. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch die Sächsische Staatskanzlei.

Kontakt
Sächsische Aufbaubank
Abteilung Infrastruktur
Denis Nicklisch
Telefon: 0351 4910-4283
E-Mail: denis.nicklisch@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de

Sächsische Staatskanzlei
Referat 32, Strategische Planung, Demografie, Demoskopie
Telefon: 0351 564-1294/-1244
E-Mail: demografie@sk.sachsen.de
www.demografie.sachsen.de

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen

Förderhöhe und -dauer
Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate.
Die Förderhöhe ist je nach Förderbereich unterschiedlich, teilweise sind Eigenanteile vorgesehen.

Inhalt der Förderung
Gefördert werden Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekte, Studien zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, zur Abmilderung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen in den Förderbereichen:
A Alltagsbegleiter für Senioren
B Pflegekoordinatoren
C Regionale Pflegebudgets
D Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
E Modellvorhaben

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB). Das Internetportal der SAB informiert über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben, Anträge, Formulare und Unterlagen.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes

Förderhöhe und - dauer sind je nach Förderbereich unterschiedlich

Inhalt der Förderung
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes, nur Förderung von Projekten und Maßnahmen, für die keine andere Förderung nach anderen Programmen im Freistaat Sachsen gewährt werden kann.
Verschiedene Bereiche:

A   Bürgerschaftliches Engagement:
-Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen“
-Fortbildungs-Förderprogramm
-Kommunales Ehrenamtsbudget
-Förderung der Selbsthilfe
B  Förderung von Projekten von besonderem sozialpolitischem Interesse
C  Förderung von Modellprojekten
D  Projekte der Erinnerungskultur

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB). Das Internetportal der SAB informiert über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben, Anträge, Formulare und Unterlagen.

Betreuungsangeboteverordnung BetrAngVO

Verschiedene Förderbereiche

Förderung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten §§ 13 ff BetrAngVO

Voraussetzung für diese Förderung ist die Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot (Kombi).  Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Gefördert werden Personalausgaben für hauptamtliche Mitarbeiter und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Sachausgaben, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden, der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte des Bewilligungszeitraumes entstehen.

Förderung von Modellvorhaben §§ 15 ff BetrAngVO

Vorrangig gefördert werden Modellprojekte, die dazu geeignet sind, die Betreuungs-, Entlastungs-, Begleitungs-, Versorgungs- und Pflegestrukturen und deren Vernetzung weiterzuentwickeln. Hierzu zählen insbesondere Modellprojekte, welche die Anwerbung und Etablierung von Nachbarschaftshelfern zum Ziel haben.
Des Weiteren gibt es Betreuungsangebote von Gruppen ehrenamtlich Tätiger (Initiativen des Ehrenamtes) oder von Selbsthilfeorganisationen, die sich die Betreuung oder Unterstützung von Pflegebedürftigen und / oder deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.

Förderung von Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe §§ 18 ff BetrAngVO

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Gefördert werden die nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendigen projektbezogenen Ausgaben. Antragsberechtigt sind vorrangig Gruppen ehrenamtlich tätiger und sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, deren Betreuungsangebot auf Dauer ausgerichtet ist. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.

Förderhöhe und -dauer sind je nach Förderbereich unterschiedlich.

Kontakt
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig

Franziska Engelbrecht
Telefon: 0341-1266 293
E-Mail: franziska.engelbrecht@ksv-sachsen.de

Claudia Rebentrost
Telefon: 0341-1266 263
E-Mail: claudia.rebentrost@ksv-sachsen.de

Klaus Büttner
Telefon: 0341-1266 203
E-Mail: klaus.buettner@ksc-sachsen.de

Die Verordnung, den Zuwendungsantrag und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kommunalen Sozialverbands Sachsen.

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