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Sachsen-Anhalt

Länderprofil

Zur Förderung des Austausches und der Vernetzung lädt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung seit 2016 jedes Jahr zu einer Fachtagung „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ nach Magdeburg ein.

Weiterhin werden die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz in die regionalen Vernetzungstreffen der Angebote zur Unterstützung im Alltag eingeladen.

Kontakt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Referat 22: Pflege und Heimrecht
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Marcel Christoph
Telefon: 0391-567 4049
E-Mail: marcel.christoph@ms.sachsen-anhalt.de
Webseite: www.ms.sachsen-anhalt.de

Finanzierungsmöglichkeiten lokaler Demenznetzwerke in Sachsen-Anhalt

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Ansprechpartner der Pflegekassen unter:
https://www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/foerderung-regionaler-netzwerke

Förderung von Selbsthilfegruppen in der Pflege gemäß § 45d SGB XI

Inhalt der Förderung
Fördermittel für die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Fördermittelgeber sind das Land und die Pflegekassen.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts nach § 45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI.

Kontakt / Beratung
Ansprechpartner sind die regionalen Selbsthilfekontaktstellen Pflege, die es in jedem Landkreis gibt. Einen Überblick über die Selbsthilfekontaktstellen Pflege erhalten Sie unter: https://www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de/pflege-kontaktstellen/

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