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Bundesweite Finanzierung

Ohne Moos nix los?!
Bundesweit gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Netzwerkarbeit
nachhaltig aufzustellen und neue Angebote vor Ort zu entwickeln.

Viele Bundesländer bieten zudem individuelle Fördermöglichkeiten an.
Erfahren Sie mehr unter Ansprechpartner in den Ländern.

Kommunales Förderprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fördert seit Mitte Juli 2019 im Rahmen des GKV-Bündnis für Gesundheit die Umsetzung kommunale Projekte aus dem Bereich Gesundheitsförderung für sozial- und gesundheitlich benachteiligte Menschen mit 46 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen unter anderem für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen oder pflegende Angehörige. Das Angebot für Kommunen finanziert Maßnahmen, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheits- und Gesundheitskompetenz fördern sollen. Hierbei können Kommunen mit lokalen Partnern wie Wohlfahrtsverbänden, Sportvereinen, Beratungsstellen oder Demenznetzwerken kooperieren. Die Förderkriterien richten sich nach dem Leitfaden Prävention. Detaillierte Informationen, wie die Kontaktdaten der Programmbüros in den Ländern, entnehmen Sie bitte der Internetseite des GKV-Bündnis.

Deutsche Fernsehlotterie/Stiftung Deutsches Hilfswerk

Inhalt der Förderung
Mit den durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträgen fördert die Stiftung Deutsches Hilfswerk bundesweit soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen. Satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung ist die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solcher mit Modellcharakter. Die geförderten Projekte sollen sich positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben in Deutschland auswirken. Sie sollen die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind. Die Stiftung fördert dort, wo eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation gestärkt wird oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume das Ziel ist. Da die Deutsche Fernsehlotterie Akteur der Nationalen Demenzstrategie ist, fördert die Stiftung auch Projekte, die sich schwerpunktmäßig dem Thema Demenz widmen.

Förderhöhe und -dauer
Die Höhe der Förderung hängt von den im Projekt entstehenden Kosten und der Gesamtfinanzierung des Projekts ab. Bei sozialen Projekten gilt keine maximale Fördersumme, die Förderhöhe richtet sich nach dem begründeten Personalbedarf. Für Bauprojekte und Erstausstattung gilt eine maximale Fördersumme von 300.000 €.

Bei der Förderung von Personal-, Honorar- und Sachkosten liegt die maximale Förderdauer bei drei Jahren. Bei Projekten zur Quartiersentwicklung ist eine Verlängerung um zwei Jahre möglich.

Kontakt / Beratung
Die Bewerbung um eine Förderung aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie erfolgt auf digitalem Weg über das Förderportal der Stiftung Deutsches Hilfswerk:
Förderportal Deutsches Hilfswerk

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen sowie die Sprechzeiten zur Förderberatung sind auf der Internetseite der Stiftung zu finden:
Internetseite Stiftung Deutsches Hilfswerk

Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit

Förderhöhe und -dauer
Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 € gefördert werden.

Inhalt der Förderung
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offenstehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein.

Beantragt werden können:

  • Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Sachmittel (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
  • gegebenenfalls Kosten für erste Gründungsschritte

Kontakt
Stiftung Mitarbeit
Ellerstraße 67
53119 Bonn
Telefon: 0228-60424-0
Fax: 0228-60424-22
E-Mail: starthilfe@mitarbeit.de

Weitere Informationen, wie die Förderrichtlinie und Antragsfristen, finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Mitarbeit.

Deutsche Stiftung für Demenzerkrankte – Wilhelm von Lauff-Stiftung

Inhalt der Förderung
Alle gemeinnützigen Initiativen und Organisationen können einen Antrag auf Projektförderung durch die Deutsche Stiftung für Demenzerkrankte stellen.
Die Zielgruppe des Projektes müssen Demenzerkrankte und deren Angehörige sowie Mitarbeitende, vor allem Ehrenamtliche, sein.

Die Vergaberichtlinien, Antragsunterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Stiftung für Demenzerkrankte.

Förderungen und Datenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Stiftung bietet eigene Förderungen zur Stärkung der Zivilgesellschaft: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
Und sie informiert mit einer Datenbank über weitere aktuell laufende Fördermöglichkeiten, bundesweit und landesbezogen: https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/

Weitere bundesweite Fördermöglichkeiten

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet auf seiner Internetseite eine regionale Stiftungssuche.

Über die Internetseite des Deutschen Engagementpreises erhalten Sie Informationen über aktuelle oder im regelmäßigen Rythmus ausgeschriebene Preise und Wettbewerbe.

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