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Finanzieren

Aufbau und Fortbestand eines Netzwerks hängen entscheidend von seiner Finanzierung ab. Möchten Sie wissen, wie Sie Ihr Netzwerk finanziell auf sichere Füße stellen können oder sind Sie auf der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten?

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Finanzplan erstellen, welche Fördermittel es gibt und wer Sie bei der Entwicklung eines Finanzierungskonzepts unterstützen kann.

Vier verschiedene Finanzierungsquellen kommen in Betracht:

(1) selbsterwirtschaftete Einnahmen, zu denen beispielsweise SGB-finanzierte Dienstleistungen oder Teilnahmegebühren für Schulungen oder Beratungen gehören;

(2) Mitgliedsbeiträge, falls das Netzwerk einen Verein gegründet hat;

(3) Geld- und Sachleistungen der Kommune sowie Spenden oder Sponsoring und

(4) öffentliche Fördergelder, die durch Bund, Land, Stiftungen oder vergleichbare Institutionen vergeben werden, wie beispielsweise die Fördermittel des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“.

Viele Netzwerke finanzieren sich durch mindestens drei unterschiedliche Quellen.

Der Finanzplan führt die (voraussichtlichen) Einnahmen und Ausgaben des Demenznetzwerks auf. In kleinen Projekten reicht meistens eine einfache Tabelle, die mithilfe von Excel erstellt werden kann.

Wenn Sie öffentliche Fördergelder erhalten, müssen Sie einen ausführlicheren Finanzplan erstellen, aus dem hervorgeht, wofür die erhaltenen Mittel ausgeben werden. Meistens stellen die Fördergeber eine Vorlage für einen solchen detaillierten Finanzplan zur Verfügung. Er beinhaltet einzelne Ausgabepositionen (z.B. Honorare, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit) und ist pro Haushaltsjahr auszufüllen. Die Höhe der Einnahmen (Fördermittel) muss der Höhe der Ausgaben entsprechen. Die Anforderungen an Finanzpläne können sehr unterschiedlich sein, sie basieren aber alle auf dem beschriebenen Prinzip.

Bundesweit gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Netzwerkarbeit nachhaltig aufzustellen und neue Angebote vor Ort zu entwickeln. Zudem bieten auch viele Bundesländer Fördermöglichkeiten an. Erfahren Sie mehr dazu unter „Wer kann mich bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen?“

Sogenannte Landesfachstellen in den Bundesländern unterstützen, vernetzen und beraten lokale Demenznetzwerke auch zu Fragen der Finanzierung und bei der Beantragung von Fördermitteln.

Mit der regionalen Netzwerkförderung können Personal- und Sachkosten sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Je Kreis oder kreisfreier Stadt können bis zu zwei regionale Netzwerke mit maximal 25.000 Euro pro Netzwerk und Kalenderjahr gefördert werden, ab 500.000 Einwohner sind es bis zu vier regionale Netzwerke. Das Förderverfahren wird auf Landesebene durch die jeweiligen Pflegekassen geregelt.

Für konkrete Beratung oder Fragen zur Beantragung sowie Hinweise zu Anprechpartnern der Pflegekassen wenden Sie sich gerne an die Fachstellen der Länder.