Saarland
Länderprofil
Für die Koordination der Lokalen Allianzen ist die Landesfachstelle Demenz, angesiedelt beim Demenz Verein Saarlouis e.V., gemeinsam mit dem Referat D2 im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zuständig.
Die mehr als 60 Partner in der “Allianz für Demenz-Netzwerk Saar“ wie Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, Kammern arbeiten auf der Grundlage einer freiwillig rechtlichen Vereinbarung.
Im Jahr 2015 erarbeiteten alle Akteure gemeinsam unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, der Landesfachstelle für Demenz und dem ISO Institut den „Ersten Saarländischer Demenzplan: Gemeinsam für ein demenzfreundliches Saarland“ mit 29 konkreten Maßnahmen die in den Folgejahren angegangen wurden. Hierzu liegt auch ein Zwischenbericht mit Beispielen gute Praxis vor.
Im Jahr 2019 wurde der "Zweite Demenzplan des Saarlandes: Demenz geht
uns alle an!“ in einem beteiligungsorientierten Prozess erarbeitet.
Kontakt
Landesfachstelle Demenz / Demenz-Verein Saarlouis e.V.
Ludwigstraße 5
66740 Saarlouis
Andreas Sauder
Telefon: 06831-488 18 14
E-Mail: landesfachstelle@demenz-saarland.de
Webseite: www.demenz-saarland.de
Angebote und Aufgaben der Landesfachstelle Demenz
- Koordination der Umsetzung der Maßnahmen des Saarländischen Demenzplans
- Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit den Partnern der Allianz und regionalen Demenz-Netzwerken (inkl. Basisschulungen)
- Initiierung, Durchführung und Beteiligung an Projekten mit Partnern der Allianz und den Partnern der regionalen Demenz-Netzwerke
- Netzwerkarbeit und Institutionelle Beratungen
- Pflege und der Ausbau der Datenbank saarlandweiter Hilfsangebote
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder Straße 23
66119 Saarbrücken
Martina Stabel-Franz und Tim Biehl
Telefon 1: 0681-501 31 08
Telefon 2: 0681-501 32 00
E-Mail: demenz@soziales.saarland.de
Webseite: www.soziales.saarland.de
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI im Saarland
Änderungen ab dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.
Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).
Kontakt
Landesfachstelle Demenz Saarland c/o Demenz-Verein Saarlouis e.V.
Ludwigstr. 5
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 - 488 18 0
E-Mail: landesfachstelle@demenz-saarland.de
Webseite: www.demenz-saarland.de

