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Nordrhein-Westfalen

Länderprofil

In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 160 kooperierende kommunale und überregionale Demenz-Netzwerke.

Von 2004 bis 2018 wurden im Rahmen der Landesinitiative Demenz-Service NRW (LiD) zwölf regionale Demenz-Servicezentren (DSZ), ein Demenz-Servicezentrum für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ein Demenz-Servicezentrum für Menschen mit Hörschädigung, das Dialog- und Transferzentrum Demenz sowie die Informations- und Koordinierungsstelle (IKL) durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Landesverbände der Pflegekassen gefördert.

Die Lokalen Allianzen in Nordrhein-Westfalen wurden von der IKL und den regionalen Demenz-Servicezentren unterstützt.

Aus dieser Struktur sind die „Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz – Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung von Landesregierung und Pflegekassen NRW“ entstanden. Zwölf Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz sowie eine Fach- und Koordinierungsstelle stehen mit erweitertem Auftrag seit dem 1. Juli 2019 als Ansprechpartner zu Verfügung – gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Landesverbände der Pflegekassen.

Flyer der Regionalbüros

Kontakt
Fach- und Koordinierungsstelle Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz

Kuratorium Deutsche Altershilfe
Gürzenichstr. 25
50667 Köln

Annika Kron
Tel.: 030 / 221 8298 25
E-Mail: annika.kron@kda.de

Dr. Sarah Hampel
E-Mail: sarah.hampel@kda.de
Telefon: 030 / 221 8298 24

Webseite: www.alter-pflege-demenz-nrw.de

Angebote und Aufgaben der Fach- und Koordinierungsstelle Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz

  • Wissenstransfer über Website, Veröffentlichungen, Schulungen, Fachveranstaltungen
  • Ausbau von Angeboten und deren Vernetzung (Initiierung, Begleitung, Unterstützung, Moderation)
  • Beratung, Information und Qualifikation haupt- und ehrenamtlich Engagierter
  • Förderung bedarfsgerechter Angebote in der gesundheitlichen Versorgung und Kooperation mit der sozialen/pflegerischen und medizinischen Versorgungsstruktur im Wohnumfeld
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung eines wertschätzenden und solidarischen Umfelds

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Nordrhein-Westfalen

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Beratung
Beratung zu verschiedenen Aspekten der Initiierung und Konzeption, Umsetzung und Verstetigung von Netzwerken durch das jeweilige Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz: www.alter-pflege-demenz-nrw.de
Antragsformulare und regionale Zuständigkeiten der Antragsbearbeitung bei den Pflegekassen unter: www.vdek.com

Informationen zur Antragstellung
Anträge müssen bis zum 30.9. bei dem jeweiligen für die Region zuständigen Landesverband der Pflegekassen gestellt werden. Im laufenden Jahr werden immer Mittel für das darauf folgenden Kalenderjahr beantragt. Förderbeginn ist dementsprechend der 1.1. des auf die Antragstellung folgenden Jahres.

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V

Inhalt der Förderung
Mit der Landesrahmenvereinbarung Prävention ist es möglich, kassenübergreifend Projekte zu fördern, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen. Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten z.B.  Kommune, Träger einer Einrichtung, Vereine gestellt werden. Die wesentliche Grundlage für die Förderung ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Die Unterstützungskonzepte reichen beispielsweise von Qualifizierungen und Fortbildungsmaßnahmen bis Netzwerktreffen für den Erfahrungsaustausch.

Kontakt
Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW – Kostenfreie Beratung
Telefon: 0234/91535-2107
E-Mail: kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de

Informationen zur Antragstellung
Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Für die Planung des Projektstarts sollten die Fristen berücksichtigt werden, diese und weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit in NRW: www.lzg.nrw.de

Landesförderplan „Alter und Pflege“ des Landes Nordrhein-Westfalen (2018-2023)

Inhalte der Förderung
Die Haushaltsmittel des Landesförderplans (2018 - 2023) sind in den Themenbereichen Alter und Pflege für Projekte bestimmt, die den folgenden fünf übergeordneten Zielen zugeordnet werden können:

  • Strukturen unterstützen
  • Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten
  • Qualität und Transparenz von Beratung fördern
  • Mit (digitaler)Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen
  • Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern

Fördermittelgeber ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Förderhöhe und -dauer sind nicht festgelegt.

Informationen zur Antragstellung
Der neue Landesförderplan sieht keine Antragsfristen vor. Über Anträge wird in der Regel fortlaufend bei Antragseingang entschieden.

Kontakt
Norbert Albrecht
Telefon: 0211/855-34 02
E-Mail: LFP-AP@mags.nrw.de

Andreas Burkert
Telefon: 0211/855-36 00
E-Mail: LFP-AP@mags.nrw.de