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Hessen

Länderprofil

Landesweiter Ansprechpartner für das Thema Demenz ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. 

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Hessen

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI in Hessen

Änderungen seit dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG). Die Förderung ist nicht nur auf Demenznetzwerke beschränkt!

Auch fördern Land, Kommunen und die Pflegeversicherung im Rahmen der Förderung nach §§ 45c, 45d und 45e SGB XI zahlreiche ehrenamtlich getragene Unterstützungsangebote im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und Angebote der Selbsthilfe im Vor- und Umfeld von Pflege.

Nähere Informationen für niedrigschwellige Angebote und der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier: Niedrigschwellige Angebote/ Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung - Verwaltungsportal Hessen

 

Kontakt
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Referat II 5 (Altenhilfestrukturplanung, Demenz, Modellvorhaben)
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

Dr. Susanne Brose
Telefon: 0611-3219-3501

Anja Maurer
Telefon: 0611-3219-3051

E-Mail: lebenimalter@hmfg.hessen.de
Webseite: www.familie.hessen.de