Hessen
Länderprofil
Landesweiter Ansprechpartner für das Thema Demenz ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Hessen
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI in Hessen
Änderungen seit dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI. Die Förderung ist nicht nur auf Demenznetzwerke beschränkt!
Auch fördern Land, Kommunen und die Pflegeversicherung im Rahmen der Förderung nach §§ 45c und 45d SGB XI zahlreiche ehrenamtlich getragene Unterstützungsangebote im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und Angebote der Selbsthilfe im Vor- und Umfeld von Pflege.
Nähere Informationen für niedrigschwellige Angebote und der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier: Niedrigschwellige Angebote/ Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung - Verwaltungsportal Hessen
Kontakt
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Referat II 5 (Altenhilfestrukturplanung, Demenz, Modellvorhaben)
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Dr. Susanne Brose
Telefon: 0611-3219-3501
Anja Maurer
Telefon: 0611-3219-3051
E-Mail: lebenimalter@hmfg.hessen.de
Webseite: www.familie.hessen.de