Bremen
Länderprofil
Die Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS) ist Ansprechpartnerin für Bremer Initiativen und Netzwerke.
Die DIKS fördert die Vernetzung durch regelmäßige Treffen der Bremer Akteure im „bremer forum demenz“ und durch die Herausgabe eines kostenlosen Newsletters, der Aktuelles aus Bremen und umzu sowie eine Zusammenstellung von Veranstaltungen zum Thema Demenz in der Stadt enthält. Die Stelle wird durch die Senatorin für Frauen, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert.
Kontakt
Demenz Informations- und Koordinationsstelle e.V. (DIKS)
Sögestraße 55/57
28195 Bremen
Telefon: 0421-98 99 52 99
E-Mail: info@diks-bremen.de
Webseite: www.diks-bremen.de
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI in Bremen
Änderungen ab dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.
Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).
Antragstellung
Die Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI wird von den jeweiligen Pflegekassen auf Landesebene geregelt. Weiterführende Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei der AOK Bremen/Bremerhaven.
Kontakt
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
28195 Bremen
Webseite: www.aok.de/bremen
Ilka Egdmann
PI Stationäre Pflegeleistungen
Telefon: 0421 1761-16600
E-Mail: ilka.egdmann@hb.aok.de

