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Schleswig-Holstein

Länderprofil

Das Kompetenzzentrum Demenz ist ein Projekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. / Selbsthilfe Demenz, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein und den Spitzenverband der Pflegekassen.

Die Ziele werden unter dem Dach des Demenzplans Schleswig-Holsteins verfolgt, welcher in einem breit angelegten partizipativen Prozess zusammen mit Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen, Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern von unterschiedlichen Berufsgruppen und Einrichtungen erarbeitet wurde.

Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein hat den Prozess koordiniert, begleitet und die Ergebnisse zusammengefasst. 2017 wurde der Demenzplan vom Parlament verabschiedet.

Kontakt
Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein

Hans-Böckler Ring 23c
22851 Norderstedt

Anna Jannes (Projektleitung)
Telefon: 040/23 83 044 0
E-Mail: info@demenz-sh.de

Patricia Camutepa (Ansprechpartnerin Lokale Allianzen)
Telefon: 040/23 83 044 0
E-Mail: Camutepa@demenz-sh.de

Webseite: www.demenz-sh.de

Angebote und Aufgaben des Kompetenzzentrums Demenz

  • Beratungen und Hilfen zur Gestaltung des Wohnumfeldes (sowohl in der Häuslichkeit, als auch in stationären Einrichtungen)
  • Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung von Akteuren vor Ort (z.B. bei der Umsetzung von Gesetzesvorhaben oder der Einrichtung von Arbeitskreisen)
  • Aufbau demenzfreundlicher Strukturen und Netzwerke (z.B. durch Schulung von Polizei, Feuerwehr, Banken, Krankenhäusern, Bibliotheken etc.)
  • Qualifizierungsangebote (für Pflege- und Betreuungskräfte, Ehrenamtliche, Nachbarschaftshelfer, pflegende Angehörige)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Demenzwegweiser, Infobroschüren, Informationsveranstaltungen etc.)
  • Umsetzung des Demenzplans Schleswig-Holsteins
  • Projektarbeit (z.B. Mustergarten, Museumsbesuche, Bauernhöfe, Autofahren uvm.)

Kontakt
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Telefon: 0431 988-0
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Schleswig-Holstein

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI

Änderungen seit dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).

Kontakt
Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein
Hans-Böckler-Ring 23c
22851 Norderstedt
Telefon: 040 - 23 83 044 0
E-Mail: info@demenz-sh.de

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V

Inhalt der Förderung
Mit der Landesrahmenvereinbarung Prävention ist es möglich, kassenübergreifend Projekte zu fördern, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen.
Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten z.B. Kommune, Träger einer Einrichtung, Vereine gestellt werden. Die wesentliche Grundlage für die Förderung ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Die Unterstützungskonzepte reichen beispielsweise von Qualifizierungen und Fortbildungsmaßnahmen bis Netzwerktreffen für den Erfahrungsaustausch.

Kontakt
Gesunde Lebenswelten – Ein Angebot der Ersatzkassen:
Webseite: https://www.gesunde-lebenswelten.com/

Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V.
Flämische Straße 6-10
24103 Kiel
Webseite: https://lvgfsh.de/gesundheitliche-chancengleichheit/koordinierungsstelle-gesundheitliche-chancengleichheit