Mecklenburg-Vorpommern
Länderprofil
In Mecklenburg-Vorpommern sind die bestehenden ambulanten und stationären Angebotsstrukturen für Diagnostik, Behandlung, Pflege, niedrigschwellige Betreuung und Entlastung sowie Selbsthilfestrukturen regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Im Rahmen der Landesfachstelle Demenz Mecklenburg-Vorpommern in Trägerschaft der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. werden Versorgungsstrukturen des Landes erfasst, quantitativen und qualitativen Lücken in der Versorgung analysiert. Dabei sind die Akteure der Demenzhilfe vor Ort, Pflegesozialplaner und Pflegestützpunkte wichtige Ansprechpartner. Insbesondere die Situation in den ländlichen und den bisher strukturell benachteiligten Räumen steht im Fokus.
Kontakt
Landesfachstelle Demenz Mecklenburg-Vorpommern
Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Schwaaner Landstraße 10
18055 Rostock
Anja Schulz
Telefon: 0381-208 754 06
E-Mail: a.schulz@alzheimer-mv.de
Daniel Lichy
Telefon: 0381-208 754 06
E-Mail: d.lichy@alzheimer-mv.de
Webseite: www.alzheimer-mv.de
Angebote und Aufgaben der Landesfachstelle Demenz
- Vernetzung der in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten Akteure weiter voranbringen und ausbauen
- Unterstützung der bestehenden regionalen Hilfsangebote durch Information, Beratung und Qualifizierung
- Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung und Koordination von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Strukturen bei der Versorgung dementiell erkrankter Menschen
- Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Veranstaltungen
- Veröffentlichung von Demenzhilfeangeboten, insbesondere auch Teilhabeangeboten im Demenzkompass
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI in Mecklenburg-Vorpommern
Änderungen ab dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.
Inhalt der Förderung
Zweckgebunden für: Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination des regionalen Netzwerkes und ggf. der Organisation und Durchführung einer fachlichen Fortbildung der an dem regionalen Netzwerk beteiligten Akteuren entstehen, sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes. Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).
Es geht nicht nur um Demenznetzwerke, sondern um regionale Netzwerke im größeren Rahmen zur Verbesserung der Versorgung und Unterstützung aller Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Kontakt
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
E-Mail: netzwerkfoerderung@nordost.aok.de
Telefon: 0800-26508024003
Kornelia Slupkowski
Telefon: 0800 265080-42550*
Fax: 0800 265080-32082*
E-Mail: Kornelia.Slupkowski@nordost.aok.de
Internetpräsenz mit Informationen, Formularen, Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes: www.aok-gesundheitspartner.de
