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Mecklenburg-Vorpommern

Länderprofil

In Mecklenburg-Vorpommern sind die bestehenden ambulanten und stationären Angebotsstrukturen für Diagnostik, Behandlung, Pflege, niedrigschwellige Betreuung und Entlastung sowie Selbsthilfestrukturen regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Im Rahmen des Modellprojekts Kompetenzzentrum Demenz in Trägerschaft der Deutschen Alzheimer Gesellschaft LV Mecklenburg-Vorpommern e.V. werden Versorgungsstrukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfasst, quantitativen und qualitativen Lücken in der Versorgung analysiert. Dabei sind die Akteure der Demenzhilfe vor Ort, Pflegesozialplaner und Pflegestützpunkte wichtige Ansprechpartner. Insbesondere die Situation in den ländlichen und den bisher strukturell benachteiligten Räumen steht im Fokus.

Kontakt
Kompetenzzentrum Demenz / Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Schwaaner Landstraße 10
18055 Rostock

Marina Stark-Drenkhahn
Telefon: 0381-208 754 03
E-Mail: kompetenzzentrum@alzheimer-mv.de
Webseite: www.alzheimer-mv.de

Angebote und Aufgaben des Kompetenzzentrums Demenz

  • Vernetzung der in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten Akteure weiter voranbringen und ausbauen
  • Unterstützung der bestehenden regionalen Hilfsangebote durch Information, Beratung und Qualifizierung
  • Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung und Koordination von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Strukturen bei der Versorgung dementiell erkrankter Menschen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Veranstaltungen
  • Veröffentlichung von Demenzhilfeangeboten, insbesondere auch Teilhabeangeboten im Demenzkompass

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI in Mecklenburg-Vorpommern

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Zweckgebunden für: Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination des regionalen Netzwerkes und ggf. der Organisation und Durchführung einer fachlichen Fortbildung der an dem regionalen Netzwerk beteiligten Akteuren entstehen, sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandesund des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Es geht nicht nur um Demenznetzwerke, sondern um regionale Netzwerke im größeren Rahmen zur Verbesserung der Versorgung und Unterstützung aller Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.

Kontakt
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
E-Mail: netzwerkfoerderung@nordost.aok.de
Telefon: 0800-26508024003

Kornelia Slupkowski
Telefon: 0800 265080-42550*
Fax: 0800 265080-32082*
E-Mail: Kornelia.Slupkowski@nordost.aok.de

Internetpräsenz mit Informationen, Formularen, Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes: www.aok-gesundheitspartner.de