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Baden-Württemberg

Länderprofil

Zentraler Ansprechpartner für das Thema Demenz ist die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz.

Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg wird vom Land gefördert als Beratungs- und Vermittlungsagentur nach § 45c SGB XI. Unterstützt wird unter anderem die zentrale landesweite Koordinierung des Aufbaus und der Weiterentwicklung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Demenzkranke, zum Beispiel durch Beratung, Fortbildung und Qualitätssicherung.

Baden-Württemberg ist im Bereich Demenz breit aufgestellt. Das Land fördert unter anderem im Rahmen der Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ sowie des Innovationsprogramms Pflege zahlreiche Angebote. Auch fördern Land, Kommunen und die Pflegeversicherung im Rahmen der Förderung nach §§ 45c und 45d SGB XI zahlreiche ehrenamtlich getragene Unterstützungsangebote im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und Angebote der Selbsthilfe im Vor- und Umfeld von Pflege.

Kontakt
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. | Selbsthilfe Demenz
Friedrichstraße 10
70174 Stuttgart

Ute Hauser (Geschäftsführerin)
Telefon: 0711/248 496 60
E-Mail: ute.hauser@alzheimer-bw.de
Webseite: www.alzheimer-bw.de

Angebote und Aufgaben der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V.

  • Landesweites Beratungstelefon
  • Infoportal Demenz, Infoservice, Mitgliedermagazin alzheimeraktuell, Newsletter
  • Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote im Alltag
  • Fortbildungsprogramm und Veranstaltungsreihe
  • Angehörigenschulung Hilfe beim Helfen und Gesprächskreise
  • DemenzDialoge als informelle Austauschforen für verschiedene Zielgruppen – u.a. für Demenzaktive Kommunen und Lokale Allianzen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema Demenz
  • Auf- und Ausbau demenzaktiver Strukturen und von Netzwerken in Kommunen/Quartieren

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Baden-Württemberg

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI in Baden-Württemberg

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden.  Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Die am Netzwerk beteiligten Akteure haben eine Vereinbarung abzuschließen, aus der sich die an der Vernetzung beteiligten Akteure, Ziele, Inhalte, beabsichtigte Durchführung und Kosten ergeben. Auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg sind die aktuellen Unterlagen für das Antragsverfahren zur Netzwerkförderung eingestellt.

Kontakt / Beratung
AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung,
Fachbereich Rehabilitations- und Pflegemanagement
Fachreferat Ambulante Pflege und Palliativ Care

Nina Schäuble
Telefon: 0711 2593-7709
E-Mail: Nina.Schaeuble@bw.aok.de