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Baden-Württemberg

Länderprofil

Zentraler Ansprechpartner für das Thema Demenz ist die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz.

Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg wird vom Land gefördert als Beratungs- und Vermittlungsagentur nach § 45c SGB XI. Unterstützt wird unter anderem die zentrale landesweite Koordinierung des Aufbaus und der Weiterentwicklung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz, zum Beispiel durch Beratung, Fortbildung und Qualitätssicherung. Ziel des Selbsthilfe-Landesverbandes ist es, die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern, für ihre Bedürfnisse zu sensibilisieren und flächendeckend tragfähige Versorgungsstrukturen aufzubauen.

Baden-Württemberg ist im Bereich Demenz breit aufgestellt. Das Land fördert unter anderem im Rahmen der Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ sowie des Innovationsprogramms Pflege zahlreiche Angebote. Auch fördern Land, Kommunen und die Pflegeversicherung im Rahmen der Förderung nach §§ 45c, 45d und 45e SGB XI zahlreiche ehrenamtlich getragene Unterstützungsangebote im Alltag und Initiativen des Ehrenamts und Angebote der Selbsthilfe im Vor- und Umfeld von Pflege.

Kontakt
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. | Selbsthilfe Demenz
Friedrichstraße 10
70174 Stuttgart

Ute Hauser (Geschäftsführerin)
Telefon: 0711/248 496 60
E-Mail: ute.hauser@alzheimer-bw.de
Webseite: www.alzheimer-bw.de

Angebote und Aufgaben der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V.

  • Landesweites Beratungstelefon
  • Infoportal Demenz, Infoservice, Mitgliedermagazin alzheimeraktuell, Newsletter
  • Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote im Alltag
  • Fortbildungsprogramm und Veranstaltungsreihe
  • Angehörigenschulung Hilfe beim Helfen und Gesprächskreise
  • DemenzDialoge als informelle Austauschforen für verschiedene Zielgruppen – u.a. für Demenzaktive Kommunen und Lokale Allianzen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema Demenz
  • Auf- und Ausbau demenzaktiver Strukturen und von Netzwerken in Kommunen/Quartieren

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Baden-Württemberg

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI in Baden-Württemberg

Änderungen ab dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Die am Netzwerk beteiligten Akteure haben eine Vereinbarung abzuschließen, aus der sich die an der Vernetzung beteiligten Akteure, Ziele, Inhalte, beabsichtigte Durchführung und Kosten ergeben. Auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg sind die aktuellen Unterlagen für das Antragsverfahren zur Netzwerkförderung eingestellt.

Kontakt / Beratung
AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung,
Unternehmensbereich Gesundheit
Geschäftsbereich Pflege und pflegenahe Leistungen


Madleen Eisenhardt
Telefon: 0711 6525 20418
E-Mail: Madleen.eisenhardt@bw.aok.de