Brandenburg
Länderprofil
Im Januar 2016 wurde das Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg in Trägerschaft der Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. gegründet. Es übernimmt seit der Gründung die Koordination und Beratung der Lokalen Allianzen. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt in dem Auf- und Ausbau der Angehörigenschulung „Hilfe beim Helfen“ für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz.
Das Kompetenzzentrum ist Teil des Pakt für Pflege Brandenburg und berät neben der „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“ (FAPIQ) zu den beratenden Begleitstrukturen der Förderprogramme des Landes.
Kontakt
Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg
In Trägerschaft der Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.
Stephensonstraße 24-26
14482 Potsdam
Sonja Köpf
Telefon: 0331-70437 47
E-Mail: koepf@demenz-brandenburg.de
Webseite: www.demenz-brandenburg.de
Angebote und Aufgaben des Kompetenzzentrums Demenz für das Land Brandenburg
- Öffentlichkeitsarbeit
- Ausbau der Selbsthilfeangebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige (u.a. Schulungen)
- Unterstützung von Fachkräften und Netzwerkpartnern
- Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung des Förderprogramms "Pflege vor Ort"
- Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Politik
Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Brandenburg
Pakt für Pflege | Förderprogramm "Pflege vor Ort"
Mit dem Förderprogramm "Pflege vor Ort" werden Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert. Die Förderung richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte (Pflegestrukturplanung) und an Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden (Unterstützung von Pflege in der Häuslichkeit durch sozialraumorientierte Maßnahmen und Projekte).
Inhalte der Förderung
Landkreise und kreisfreie Städte:
- regionale Pflegestrukturplanung
- Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
- Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
- Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
- Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI
Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden:
- Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren Angehöriger
- Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
- Maßnahmen um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.
Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 1. April 2021 bis 30. Juni 2025
Kontakt
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
Lipezker Straße 45 | Haus 5
03048 Cottbus
Katrin Hanschke
Telefon: 0355-2893 328
E-Mail: Katrin.Hanschke@lasv.brandenburg.de
Christopher Meier
Telefon: 0355-2893 363
E-Mail: Christopher.Meier@lasv.brandenburg.de
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI in Brandenburg
Änderungen ab dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.
Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit.
Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).
Kontakt
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
E-Mail: netzwerkfoerderung@nordost.aok.de
Telefon: 0800-26508024003
Kathleen Miethe
Telefon: 0800-265080-32052
Fax: 0800-265080-32082
E-Mail: Kathleen.Miethe@nordost.aok.de
Beratung für Neugründung und Finanzierung von Netzwerken
Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg
in Trägerschaft der Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.
Stephensonstraße 24-26
14482 Potsdam
Sonja Köpf
Telefon: 0331-70437-47
E-Mail: koepf@demenz-brandenburg.de
www.demenz-brandenburg.de
Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ)
Rudolf-Breitscheid-Str. 64
14482 Potsdam
Andrea Kaufmann
Telefon: 0331-23 160 704
E-Mail: kaufmann@fapiq-brandenburg.de
www.fapiq-brandenburg.de
Broschüren
Dezember 2021:
Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Bausteine alternsgerechte Quartiersentwicklung
August 2018:
Grundlagen zum Aufbau von regionalen Netzwerken im Land Brandenburg

