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Niedersachsen

Länderprofil

Seit 2004 fördert das Land zwei gerontopsychiatrische Kompetenzzentren. Das ambet Kompetenzzentrum Gerontopsychiatrische Beratung agiert in den 10 Landkreisen und kreisfreien Städten von Südost-Niedersachsen (ehemaliger Regierungsbezirk (eRBZ) Braunschweig) und hat niedersachsenweit den Schwerpunkt: Gerontopsychiatrische Beratung.

Das Caritas Forum Demenz agiert in 35 Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens (eRBZ Hannover, Lüneburg und Weser-Ems) und hat niedersachsenweit den Schwerpunkt: Schwer erreichbare Klientel.

Beide gerontopsychiatrischen Kompetenzzentren agieren als Landesfachstelle Demenz Niedersachsen, u.a. auch als Ansprechpartner für die Lokalen Allianzen. Zudem sind sie die zentralen Initiatoren für eine flächendeckende Weiterentwicklung gerontopsychiatrischer Versorgungsstrukturen. Im Fokus der Arbeit steht die Vernetzung der Strukturen der Altenhilfe und der Sozialpsychiatrie in Niedersachsen.

Grundlage der Arbeit ist der Niedersächsische Landespsychiatrieplan. Die darin aufgezeigten Versorgungslücken und Ziele werden durch die Kompetenzzentren aufgegriffen und nachhaltig (zumeist regional) bearbeitet.

Zielgruppe sind alle Akteure aus der gerontopsychiatrischen Versorgung (Altenhilfe und Sozialpsychiatrie).

Kontakt 
ambet Kompetenzzentrum Gerontopsychiatrische Beratung
Triftweg 73
38118 Braunschweig
Telefon: 0531 25 65 743
E-Mail: kogebe@ambet.de
Webseite: www.ambet-kompetenzzentrum.de

Caritas Forum Demenz – Gerontopsychiatrisches Kompetenzzentrum
Vahrenwalder Str. 271
30179 Hannover
Telefon: 0151 580 750 04
E-Mail: forumdemenz@caritas-hannover.de
Webseite: www.caritasforumdemenz.de

Aufgaben

  • Vernetzungsarbeit in der Position einer „neutralen Stelle“ und als„Sprachrohr“ zum Psychiatriereferat des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Anlaufstelle für Tätige aus gerontopsychiatrischen Versorgungsstrukturen sowie für Kostenträger und politische Instanzen
  • Zusammenarbeit mit den Sozialpsychiatrischen Verbünden und Sozialpsychiatrischen Diensten in Niedersachsen
  • Unterstützung bei Aufbau und Vernetzung der Fachgruppen Gerontopsychiatrie in den Sozialpsychiatrischen Verbünden
  • Beratung und Informationsweitergabe zum Ausbau gerontopsychiatrischer Versorgungs- und Vernetzungsstrukturen (insbes. Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz, Aufbau von Netzwerken nach § 45e SGB XI)
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie
  • Wissenstransfer

Angebote

  • Organisation und Durchführung des jährlich stattfindenden niedersächsischen Gerontopsychiatrischen Symposiums und weiteren Veranstaltungen
  • Vernetzung der Sprecher:innen der Fachgruppen Gerontopsychiatrie
  • Leitung der Arbeitsgruppe Gerontopsychiatrische Versorgung des Landesfachbeirates Psychiatrie Niedersachsen (LFBPN)
  • Auf- und Ausbau sowie Vernetzung gerontopsychiatrischer Beratungsangebote
  • Implementierung eines Versorgungspfades für schwer erreichbare Klientel
  • Leitung, Begleitung und Unterstützung verschiedener Arbeitsgruppen
  • Newsletter

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Niedersachsen

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI

Änderungen ab dem 1. Januar 2026
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).

Kontakt
vdek-Landesvertretung Niedersachsen
Schillerstraße 32
30159 Hannover

Andreas Weiß
Telefon: 05 11/3 03 97-0
Fax: 05 11/3 03 97-99
E-Mail: lv-niedersachsen@vdek.com

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V

Inhalt der Förderung
Mit der Landesrahmenvereinbarung Prävention ist es möglich, kassenübergreifend Projekte zu fördern, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen. Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten z.B.  Kommune, Träger einer Einrichtung, Vereine gestellt werden. Die wesentliche Grundlage für die Förderung ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Die Unterstützungskonzepte reichen beispielsweise von Qualifizierungen und Fortbildungsmaßnahmen bis Netzwerktreffen für den Erfahrungsaustausch.

Kontakt – Gemeinsame Stelle der GKV
Susan Radant
Telefon: 0511 / 388 11 89 - 304
E-Mail: gemeinsame-stelle-gkv@gesundheit-nds.de