Thüringen
Länderprofil
Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. hat seit 2018, im Rahmen des Projektes „Fachstelle Demenz“, die Koordinierung der „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“ vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie übernommen.
Die Netzwerkkoordinierungsstelle der Lokalen Allianzen ist:
- zentraler Ansprechpartner für Lokale Allianzen (und andere Helfernetzwerke) in Thüringen
- organisiert regelmäßige Netzwerktreffen mit dem Ziel des Austausches und der gegenseitigen Hilfestellung
- leitet sachdienliche Informationen (z. B. zu Fortbildungen, Veranstaltungen, Förder- oder anderweitigen Unterstützungsmaßnahmen) weiter
Kontakt
Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. Selbsthilfe Demenz
Pfeiffersgasse 13
99084 Erfurt
Nadja Braun
Telefon: 0361-60 255 744
E-Mail: braun@alzheimer-thueringen.de
Webseite: www.alzheimer-thueringen.de
Einen Überblick über Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen in Thüringen bietet die Broschüre "Dazugehören".
Kontakt
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat 24: Pflegepolitik
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Tina Vogelsberg
Telefon: 0361 573811-244
E-Mail: Tina.Vogelsberg@tmasgff.thueringen.de
Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Thüringen
Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI
Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
Inhalt der Förderung
Die Pflegekassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) erhalten die Möglichkeit, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen mit einem Zuschuss an den Kosten selbstorganisierter regionaler Netzwerke zur Verbesserung der Versorgung und zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu beteiligen.
Gefördert werden netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.
Kontakt
BKK Landesverband Mitte
Pförtchenstraße 1
99096 Erfurt
Telefon: 0361 2246-300
Förderung von weiteren Angeboten durch das Land Thüringen und die Pflegekassen
Inhalt der Förderung
Förderung von
- Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
- Gruppen ehrenamtlicher tätiger Personen nach § 45c Abs. 4 SGB XI
- Modellvorhaben nach § 45c Abs. 5 SGB XI
- Selbsthilfeorganisationen nach § 45d SGB XI
Gefördert werden
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
- notwendige Personal- und Sachausgaben
Im Landeshaushalt 2019 stehen insgesamt 450.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Ein Förderbetrag in derselben Höhe steht auf Seiten der Pflegekassen bereit, somit also 900.000 € allein im Haushaltsjahr 2019. Gefördert wird in Jahresscheiben. Die Zuwendungen des Landes werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.
Informationen zum Antragsverfahren
Die Förderanträge finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaat Thüringen mbH (GFAW). Die GFAW ist die Bewilligungsbehörde für Zuwendungen.
Beratungen zum Antrag auf Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag erfolgen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Die Antragsfrist ist immer der 15. November des Vorjahres.
Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“
Inhalt der Förderung
Im Landeshaushalt 2019 stehen insgesamt 10 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung. Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt an die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ihnen obliegt die Weiterleitung an Angebotsträger in Form eines Zuwendungsbescheids oder öffentlich rechtlichen Vertrags.
Die Zuwendungen des Landes werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.
Förderung von Maßnahmen, Angebote und Einrichtungen für Familien in der Region entsprechend den Handlungsfeldern des Landesprogramms.
Gefördert werden
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Honorarausgaben
Ansprechpersonen und weitere Informationen
Die Ausgestaltung des Antragsverfahren obliegt den zuständigen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Ansprechpersonen sind die Sozialplaner im jeweiligen Landkreis/kreisfreien Stadt.
Nähere Information und Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite des Landesprogramms.