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Sachsen

Länderprofil

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft (LID), gegründet 2015, arbeitet seit 2018 mit einem hauptamtlichen Mitarbeitendenteam. Sie wird gefördert durch den Freistaat Sachsen sowie über die GKV Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.

Die LID ist als Landesverband und Fachstelle für das Thema Demenz in Sachsen Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für Menschen mit Demenz, deren Zugehörige sowie für Akteure der demenzbezogenen Versorgung und angrenzender Bereiche. Sie vereint als Sächsischer Dach- bzw. Landesverband Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, regionale Alzheimer-Gesellschaften, Vereine, Initiativen und engagierte Personen im Themenfeld Demenz. Die LID wirkt mit an der Entwicklung und Umsetzung der Sächsischen Demenzstrategie und des Landesdemenzplanes für den Freistaat Sachsen.

Die LID ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. sowie der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz und in zahlreichen regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken vertreten. Sie arbeitet unter anderem eng mit den sächsischen Pflegekoordinatoren zusammen, welche in den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen insbesondere die Aufgabe haben, pflegebezogene Strukturen zu entwickeln und zu vernetzen.

In der bundesweiten Zusammenarbeit wirkt die LID u.a. in der Arbeitsgemeinschaft der Landesfachstellen Demenz mit.

Kontakt
Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft

Leipziger Straße 117
01127 Dresden

Telefon: 0351-810851- 22
E-Mail: info@landesinitiative-demenz.de
Webseite: www.landesinitiative-demenz.de

Angebote und Aufgaben der Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft

  • Maßnahmen zur Entwicklung eines wertschätzenden gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung, Information, Kompetenzvermittlung durch Veranstaltungen wie Fach-, Vernetzungs-, Aktionstage, Vorträge, Workshops
  • Stärkung der An- und Zugehörigen bei der Betreuung, Versorgung und Pflege durch Information, Beratung, Schulung, Vermittlung zu Unterstützungsangeboten, Erfahrungsaustausch, Selbsthilfeförderung
  • Förderung und Koordination von Austausch, Kooperation, Vernetzung von Akteuren im Themenfeld Demenz und angrenzenden Bereichen
  • Stärkung der ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen sowie professionellen Unterstützung von Menschen mit Demenz und Zugehörigen und beim Auf- und Ausbau entsprechender Versorgungsstrukturen
  • Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Politik zur Förderung von Wissens- und Erfahrungstransfer, Signalisierung von Bedarfen sowie (Weiter)Entwicklung von Versorgungsstrukturen
  • Mitwirkung an Entwicklung und Umsetzung der Sächsischen Demenzstrategie und des Landesdemenzplanes für Sachsen

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke und demenzbezogene Aufgaben/Angebote in Sachsen

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45e SGB XI


Änderungen ab dem 1. Januar 2026

Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Netzwerkförderung. Die bisher in § 45c Abs. 9 SGB XI verortete Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken wird in den neuen § 45e SGB XI überführt. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Gefördert werden können je Kreis oder kreisfreier Stadt mit unter 500 000 Einwohnern bis zu zwei regionalen Netzwerken, je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500 000 Einwohnern bis zu vier regionalen Netzwerken, in den Stadtstaaten, die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen, pro Bezirk bis zu zwei regionalen Netzwerken. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 25.000 Euro auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Die Fördermittel werden dem jeweiligen regionalen Netzwerk für mindestens ein Kalenderjahr und längstens für drei Kalenderjahre bewilligt; bei neu gegründeten Netzwerken soll die Förderung für drei Kalenderjahre bewilligt werden. Bei erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.

Grundlage für die Förderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (PflegeBefEG).

Infos, Ansprechpartner für Sachsen
IKK classic
Frau Romy Köhler
Telefon: 0351- 4292321723
E-Mail: romy.koehler@ikk-classic.de
E-Mail: pflegeverhandlungen-sachsen@ikk-classic.de

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen)


Inhalte der Förderung

Entgegenwirken zukünftiger Auswirkungen der demografischen Entwicklung, wie beispielsweise der Zunahme des Pflegebedarfs, den Auswirkungen eines steigenden Altenquotienten sowie dem demografiebedingten Rückgang der informellen und familialen Unterstützungs-möglichkeiten, auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen.

Gefördert werden Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekte und Studien zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, zur Abmilderung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen in folgenden Förderbereichen:

  • Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren,
  • Überregionale Projekte und Interessenvertretungen,
  • Modellvorhaben und
  • Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit    ​​​  zur Thematik Demenz im Freistaat Sachsen (hier ist Förderung der LID verortet).

Förderhöhe und -dauer sind je nach Förderbereich unterschiedlich.
Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB).

Weitere Informationen
SAB Sachsen | Ältere Menschen 
 

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)


Inhalte der Förderung

Auf- und Ausbau von regional verfügbaren Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige, die Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen sowie die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags durch bedarfsorientierte und qualitätsgesicherte Angebote.

  • Förderung von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
  • Förderung von Initiativen des Ehrenamts
  • Förderung von Nachbarschaftshelferkontaktstellen
  • Förderung der Selbsthilfe
  • Förderung von Modellvorhaben

Zuständigkeiten

  • Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) ist zuständiger Ansprechpartner für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorgaben, der Sächsischen Pflegeunterstützungs-verordnung. Solche Angebote sind Leistungen der Betreuung und Beaufsichtigung bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- und Pflegebegleitungen.

Weitere Informationen
KSV Sachsen | Angebote zur Unterstützung im Alltag
PflegeNetz Sachsen | Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer werden durch die Pflegekasse der Nachbarschaftshelferin oder des Nachbarschaftshelfers anerkannt.

Weitere Informationen
PflegeNetz Sachsen | Nachbarschaftshelfer

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes (FRL GeZus)


Inhalte der Förderung

Unterstützung für Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken:

  • Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“, Fortbildungs-Förderung und eine Landes-Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe
  • Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse
  • Modellprojekte
  • Projekte der Erinnerungskultur
  • Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

Förderhöhe und -dauer sind je nach Förderbereich unterschiedlich. 
Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB).

Weitere Informationen
SAB | Gesellschaftlicher Zusammenhalt

 

Förderrichtlinie Demografie


Inhalte der Förderung

Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungskontraktionen (Bevölkerungsrückgang, Alterung), die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB).

Weitere Informationen
Sachsen | Förderrichtlinie Demografie
SAB | Demografie