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Sachsen

Länderprofil

Seit 2018 arbeitet die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft mit einem hauptamtlichen Mitarbeiterteam. Sie wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.

Die Landesinitiative agiert wie ein Kompetenzzentrum und ist Ansprechpartner der landesweiten Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz, deren Zugehörige sowie Akteure der demenzbezogenen Versorgung und angrenzender Bereiche. Sie vereint als Sächsischer Dach- bzw. Landesverband Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, regionale Alzheimer-Gesellschaften, Vereine, Initiativen und engagierte Personen im Themenfeld Demenz.

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. ist Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. – Selbsthilfe Demenz sowie in zahlreichen Arbeitsgruppen, Gremien und Netzwerken vertreten. Sie arbeitet unter anderem eng mit den sächsischen Pflegekoordinatoren zusammen, welche in den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen insbesondere die Aufgabe haben, Pflege bezogene Strukturen zu entwickeln und zu vernetzen.

Kontakt
Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft
Antonstraße 39
01097 Dresden
Telefon: 0351-810851- 22/ -23
Fax: 0351-810851-24
E-Mail: info@landesinitiative-demenz.de
Webseite: www.landesinitiative-demenz.de

Angebote und Aufgaben der Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. – Alzheimer Gesellschaft

  • Förderung und Koordination von Austausch, Kooperation, Vernetzung von Akteuren im Themenfeld Demenz und angrenzenden Bereichen
  • Maßnahmen zur Entwicklung eines wertschätzenden gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sensibilisierung, Information, Kompetenzvermittlung durch Veranstaltungen wie Fach-, Vernetzungs-, Aktionstage, Vorträge, Workshops
  • Stärkung der Angehörigen bei der Betreuung und Pflege durch Information, Beratung, Schulung, Erfahrungsaustausch, Selbsthilfeförderung
  • Stärkung der ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen sowie professionellen Unterstützung von Menschen mit Demenz und Zugehörigen
  • Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Politik zur Förderung von Wissens- und Erfahrungstransfer, Signalisierung von Bedarfen sowie (Weiter)Entwicklung von Versorgungsstrukturen

Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Sachsen

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Kontakt
IKK classic
Romy Köhler
Telefon: 0351-4292-321723
E-Mail: romy.koehler@ikk-classic.de

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V

Inhalt der Förderung
Mit der Landesrahmenvereinbarung Prävention ist es möglich, kassenübergreifend Projekte zu fördern, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen. Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten z.B.  Kommune, Träger einer Einrichtung, Vereine gestellt werden. Die wesentliche Grundlage für die Förderung ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Die Unterstützungskonzepte reichen beispielsweise von Qualifizierungen und Fortbildungsmaßnahmen bis Netzwerktreffen für den Erfahrungsaustausch.

Kontakt
Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG)
– Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung –
Könneritzstr. 5
01067 Dresden

Telefon: 0351 - 501936-00
Telefax: 0351 - 501936-99
E-Mail: gs.lrv@slfg.de

Förderrichtlinie Demografie

Inhalt der Förderung
Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die positiv zur Bewältigung des demografischen Wandels beitragen

Förderhöhe und -dauer
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine festgelegte Förderhöhe oder Zuwendungsdauer gibt es nicht.

Anträge können jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Sächsischen Staatskanzlei.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen

Inhalt der Förderung
Gefördert werden Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekte, Studien zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, zur Abmilderung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen in den Förderbereichen:
A Alltagsbegleiter für Senioren
B Pflegekoordinatoren
C Regionale Pflegebudgets
D Überregionale Projekte und Interessenvertretungen
E Modellvorhaben

Förderhöhe und -dauer sind je nach Förderbereich unterschiedlich.

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB). Über das Internetportal der SAB erhalten Sie weitere Informationen über Fördermodalitäten und die Antragsunterlagen.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes

Inhalt der Förderung

  • Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“, Fortbildungs-Förderung und eine Landes-Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe
  • Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse
  • Modellprojekte
  • Projekte der Erinnerungskultur
  • Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

Förderhöhe und - dauer sind je nach Förderbereich unterschiedlich.

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB). Über das Internetportal der SAB erhalten Sie weitere Informationen über Fördermodalitäten und die Antragsunterlagen.

Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

  • Förderung von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag § 19 SächsPflUVO
  • Förderung von Initiativen des Ehrenamtes gemäß § 20 SächsPflUVO
  • Förderung von Nachbarschaftshelferkontaktstellen gemäß § 21 SächsPflUVO
  • Förderung der Selbsthilfe gemäß § 22 SächsPflUVO
  • Förderung von Modellvorhaben gemäß § 23 SächsPflUVO

Förderinhalte, den Zuwendungsantrag und Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite des Kommunalen Sozialverbands Sachsen.