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Sachsen-Anhalt

Länderprofil

Ende 2022 ging das Landeskompetenzzentrum Demenz Sachsen-Anhalt an den Start, zunächst finanziert als dreijähriges Modellprojekt bis Ende November 2025. Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, die Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.. Das Landeskompetenzzentrum Demenz Sachsen-Anhalt hat seinen Sitz am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft (IGPW) der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Ziel des Modellprojektes ist der Aufbau und die Verstetigung eines Landeskompetenzzentrums Demenz für das Land Sachsen-Anhalt mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:

  • Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen unterstützen,
  • eine Demenzstrategie für das Land Sachsen-Anhalt vorbereiten,
  • Ehrenamtliche und professionelle Akteure vernetzen,
  • die Öffentlichkeit zum Thema Demenz sensibilisieren,
  • Wissen generieren, bereitstellen und verbreiten und
  • die Landessozial- und Gesundheitspolitik beraten.

Diese Aufgaben werden in Abstimmung und Kooperation mit Institutionen und Akteur*innen im Bereich der demenzspezifischen Pflege und Versorgung wahrgenommen. Mit dem Modellprojekt sollen somit landesweit die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörige nachhaltig gefördert werden.

Kontakt
Landeskompetenzzentrum Demenz Sachsen-Anhalt

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Magdeburger Straße 8
06112 Halle (Saale)

Telefon: 0345 – 557 4450
Fax:  0345 – 557 4430
E-Mail: FachstelleDemenz-ST@uk-halle.de
Webseite: https://www.demenz-sachsen-anhalt.de/

Finanzierungsmöglichkeiten lokaler Demenznetzwerke in Sachsen-Anhalt

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.
Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

Inhalt der Förderung
Netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage für die Förderung ist die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI.

Ansprechpartner der Pflegekassen unter:
https://www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/foerderung-regionaler-netzwerke

Förderung von Selbsthilfegruppen in der Pflege gemäß § 45d SGB XI

Inhalt der Förderung
Fördermittel für die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Fördermittelgeber sind das Land und die Pflegekassen.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts nach § 45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI.

Kontakt / Beratung
Ansprechpartner sind die regionalen Selbsthilfekontaktstellen Pflege, die es in jedem Landkreis gibt. Einen Überblick über die Selbsthilfekontaktstellen Pflege erhalten Sie unter: https://www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de/pflege-kontaktstellen/